Die Bundesregierung hatte ja versprochen die Bürokratie abzubauen, die Behördensprache so zu gestalten dass die Bürger ohne Dolmetscher diese verstehen können und die Steuererhebung so zu gestalten dass neben den Bürger auch die Finanzbeamten diese verstehen. Als Rentner war ich der irrigen Meinung auf Grund der geringen Rentehöhe keine Steuererklärung an das Finanzamt schicken zu müssen. Die Eintragungen meiner Einkünfte in eine Steuerschätztabelle bestägtigten mir dass meine Steuerschuld null Euro beträgt. Da der Rentenzahler sowie die Kranken- und die Sparkasse alle meine Geldbewegungen den Finanzamt übermittelten wusste man da ja dort ohnehin Beschid. Nun bekam ich vor einigen Tagen vom Finanzamt eine Mahnung wegen der fehlenden Steuererklärung. Das machst du gleich mittels ELSTER, dachte ich. Ich sage euch, ich brauchte mehrere Stunden um herauszufinden in welche Felder ich die Werte unserer Rente eintragen sollte. Hier einmal eine Kostprobe einer Zeile einer Leistungsmitteilung
8a: § 22 Nr.5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 5 ESt in Verbindung mit § 55 Abs. 2 EStg ggf. in Verbindung mit § 52 Abs. 36 Satz 5 EStG
Dazu gibt es eine Erläuterung die auf Grund ihrer (für mich) noch größeren Unverständlichkeit den Kohl Fett macht. Wenn man nun meint, man fände im Steuerformular so ohne weiteres die Felder wo man diese Werte eintragen kann oder muss hat sich schwer getäuscht. Die Texte der einzelen Felder und die Erläuterungen dazu kommen noch gestelzter daher so dass man nach längrem Grübeln kaum dahinter kommt was gemeint sein könnte.