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| | From: 4Shinzon (Original Message) | Sent: 3/9/2006 5:16 AM |
Hier komme ich mit einer einfachen Frage, doe wahrscheinlich jeden mal beschäftigt hat: Wieso darf man nicht über sein eigenes Schicksal bestimmen? Warum ist es strafbar, wenn man aus schwerliegenden Beweggründen die sterbehilfe beantragt? Wenn jemand zum Beispiel an einer unheilbaren und tödlichen Krankheit leidet, weshalb nicht dem Patienten die Option übrig lassen, sich das Leid zu ersparen, qualvoll in einem Krankenbett zu sterben? Haben wir nicht das Recht, über unser eigenes Leben zu entscheiden? |
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Weil vorgebeugt werden soll, daß jeder poplige Erbschleicher rumwerkeln kann, wie's grade passen würde. |
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Haben wir nicht das Recht, über unser eigenes Leben zu entscheiden? Hast du Angst davor, bestraft zu werden, wenn du freiwillig aus dem Leben geschieden bist? |
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Jörg, nehmen wir mal an, Du bist vom Hals an abwärts vollkommen bewegungsunfähig. Da wird's etwas schwierig mit "freiwillig aus dem Leben scheiden". Es sei denn, Du hättest eine Chamäleon-Zunge, die dazu noch sehr geschickt im Öffnen von Ampullen und Aufziehen von Spritzen ist... Also ich wäre in so einer Situation äußerst dankbar, wenn ich jemanden bitten könnte, mich ins Jenseits zu spritzen. Aber ich habe auch, mangels Masse und eigener Brut, keine popligen Erbschleicher zu fürchten. , Missy |
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Oooooch, Missy, die popligen Erbschleicher rekrutieren sich in den seltensten Fällen aus der eigenen Brut. *) |
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@meldung 3 "Hast du Angst davor, bestraft zu werden, wenn du freiwillig aus dem Leben geschieden bist?" Es dürfte etwas schwierig werden einen Toten zu bestrafen. Wie willst du das machen? Ihm den Grabstein klauen? |
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@Parker eben genau das meine ich auch. In solchen Situationen wäre der Tod für jemandem eine Erlösung, und da meine ich, sollte der Staat die Option offen lassen, über sein Schicksal selbst zu entscheiden. |
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#6 Genau deshalb meine Frage, weil du dich vor Bestrafung gefürchtet hast... Aber Missy hat ihren Einwand ja schon geschrieben, was wenn jemand dazu selbst nicht in der Lage ist, aber den Wunsch verspürt? Gute Frage. Also aktive Sterbehilfe lehne ich aufgrund des Mißbrauchspotentials entschieden ab. Wer soll denn befinden können, ob das auch der Realität des Betroffenen entspricht und nicht etwa vom 'Helfer' aus was für Gründen auch immer vorgeschoben wird? Wenn ich mir ansehe, wieviel Pflegebedürftige jedes Jahr aus Belastungsgründen ins Jenseits abgeschoben werden, möchte ich eigentlich nicht mit dem Gedanken leben, das aktive Sterbehilfe erlaubt ist... |
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Jeder Bürger ist gut beraten wenn er für den Fall aller Fälle eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und auch ein Testament schriftlich hinterlegt. In der Patientenverfügung kann er genau festlegen was mit ihm geschehen soll wenn er bei einer Krankheit oder Unfal nicht mehr Herr seiner Sinne ist. So kann er bestimmen das Beispielsweise keine lebensverlängernden Maßnahmen veranlasst werden. Man kann oder sollte besser mit einem Arzt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte solche Festlegungen treffen. Günstig wäre auch die Ausstellung eines Organspenderpasses damit Angehörigen die Zustimmung erleichtert wird und man nicht über dene mutmaßlichen Willen des oder der Verstorbenen herumrätseln muss. Das ganze sollte man nicht erst im hohen Alter veranlassen. Falls z. B. keine Vorsorgevollmacht für den Lenbenspartner erteilt wurde, wird von staatlicher Stelle ein Betreuer eingesetzt und der Partner kommt beispielsweise nicht an das Konto heran falls er nicht als Kontoinhaber mit eingetragen war. Capri |
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Aber tot und damit im schmerzfreiem Jenseits ist der Abnippelkandidat dann immer noch nicht Capri,sondern sitzt ev. blind, gelähmt und taub in seinem Rollstuhl und hofft, dass ihn irgendwer 'versehentlich' die Treppe zur Friedhofsruhe hinabstoßen möge, weil er ja kein Recht hat legal sein erlösendes, jähes Ableben einzufordern. Und den Komapatienten dürfte es doch eh egal sein, ob sie von irgendwelchen Maschinchen künstlich am Leben erhalten werden, da sie ja weder Schmerz empfinden, noch über irgendwelche Beeinträchtigungen während der Komazeit klagen, wenn sie denn wieder erwachen sollten. Ich habe meine Liebste auch bevollmächtigt im Fall der Fälle meinen Abmarsch zu beschleunigen, wenn eh nix Zählbares für meine Zukunft zu erwarten ist und mir nur noch ein beschisenes Leben mit Schmerz und Qual in einem chaotischen Körper bleibt. Außerdem würde mir vermutlich die Courage fehlen, mich selbst umzunieten. Da wäre mir ein staatlich geprüfter Giftmischer und Abschiedsbevollmächtigter schon wesentlich sympathischer. MfG Aqua noch quicklebendig |
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nun ja wer sich anmaßt über das leben von tieren zu urteilen, der sollte soche begriffe wie ethik und moral für mensche die sterben wollen besser für sich behalten. dachhase |
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Nicht jeder teilt die Einschätzung, das Leben von Tieren mit dem von Menschen gleichzusetzen. Jörg, durchaus trotzdem Tierfreund |
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Nur ne kleine Anmerkung zur Patientenverfügung:
Rettungsdienstler sind in der akuten Situation (Unfall, Herzattacke etc.) verpflichtet, zu reanimieren. Meint: eine etwaige Patientenverfügung greift erst im Krankenhaus.
Hab ich vor meiner derzeitig laufenden Ausbildung beim DRK auch nicht gewußt.
Ich glaube, die Frage nach Sterbehilfe würde weniger gewichtig sein, wenn es wieder mehr Sterbe-Kultur gäbe. Hospize, Hospiz-Dienste, seelsorgerische Begleitung, Symptomkontrolle (Palliative Pflege/Medizin)... solche Dinge erleichtern ein menschenwürdiges Wechseln ins Jenseits. Habe im Hospiz schwerstkranke Menschen erlebt, die trotzdem mit einem Lächeln gegangen sind...
amarok |
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Nun,Sterbehilfe sollte grundsätzlich möglich sein, die Bedingungen wären festzulegen, z.B. kein Einzelpersonenentscheid um Mißbrauch vorzubeugen, Voraussetzung :die Patientenverfügung mit Notarieller Beglaubigung, usw.usw. da zu einem menschenwürdigen Leben auch ein menschenwürdiges Sterben gehört. Die Entmündigung von entsprechend kranken Menschen muß beendet werden. Das wäre eine Aufgabe der Gesetzgebung, aber die kümmern sich um Blödsinn, wie die EU weite Aufhebung der Verpackungsnormen, ist ja ganz wichtig, statt einen Liter Milch jetzt nur noch 400 ml einfüllen zu dürfen und das zum selben Preis zu verkaufen und das bei allen Sachen, wo es sich machen läßt. Aber ich schweife gerade ab. In Deutschland ist das Thema Sterbehilfe schwer zu händeln, schon wegen dem dritten Reich und der Euthanasie. Eventuell wird es künftig etwas leichter über solche Themen zu reden und etwas zu bewegen, da ja die selbsternannten obersten Hüter von Ethik,Moral und Menschrechten sowie Musterdemokraten auf dieser Welt mit Ihren Guantanamo-Methoden derartig unglaubhaft werden, daß wohl allgemein Anlaß dazu besteht, diese Werte entsprechend den Erfordernissen dieses Jahrhunderts neu zu überdenken und zu definieren. |
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Capri, Patientenverfügung gut und schön, hin oder her - im Zweifelsfalle ist der Arzt immer seinem Eid verpflichtet. Verfüge ich also, dass ich bspw. nach einem Unfall nicht an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen werden will (künstliche Atmung etc.), so steht der Eid des Arztes und sein ethisches Gewissen über meinem Wunsch, nicht wie ein Blumenkohl dahinvegetiren zu müssen. Dazu kommt noch, was amarok schon anmerkte: Die "Retter" sind verpflichtet, zu reanimieren. Tun sie das nicht, so machen sie sich rein rechtlich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Dass das glücklicherweise in der Praxis ab und zu anders aussieht, steht auf einem anderen Blatt... Und wegen der Lebenspartnerschaftskiste: genau das ist einer der Gründe dafür, dass der Hasenzahn und ich im nächsten Jahr heiraten Aqua, vollste Zustimmung auf ganzer Linie! Missy |
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