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Gesellschaft : Ungerechtigkeiten der Krankenkassen
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Recommend  Message 1 of 3 in Discussion 
From: Fleischer  (Original Message)Sent: 11/13/2007 3:45 PM
 Wie kann es sein das sich Krankenkassen aus ihrer verantwortung stehlen? Bin seid 17 jahren als Fleischer/meister tätig, war noch nie Krank und jetzt das!
Wurde am September / Oktober an den Bandscheiben Operiert( 4 Wirbel versteift plus implantat) und nach erfolgter Reha an beiden Händen ( Karpal Tunnel Syndrom, Taubheit und Lämungs gefühl) noch mal operiert. Trotz Ärztliches attest bzw. Empfehlung des Neurochirugen hat die Krankenkasse entschieden, sofortige einstellung der Krankengeld leistung und nach weitergabe meiner Patientenakte an den MD ( Medizinischen Dienst) und ohne weitere Untersuchung wurde am Tisch entschieden, der Patient kann wieder arbeiten beziehungsweise hat sich sofort in der Argentur für Arbeit zu melden!
Da ich aber weiterhin Krank geschrieben bin, ist die besagte Stelle nicht zu ständig! Also meldete ich mich in der ARGE!
Hier wurde mir mitgeteilt, da Sie nicht für den Arbeitsmarkt zur verfügung stehen ( 3Std. arbeiten) sind Sie hier falsch! Darauf hin wagte ich mich zu fragen, von wo bekomme ich jetzt mein Geld?
Antwort: Von uns nicht.................
 
Wer kann mir hier bei diesem Bürokraten wahnsinn bitte helfen??????


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Reply
Recommend  Message 2 of 3 in Discussion 
From: MSN NicknameCapribully°Sent: 11/13/2007 6:10 PM
Hallo Fleischer,
wenn Du noch krankgeschrieben bist stehen Dir 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse zu, falls Du in dieser Zeit nicht arbeitsfähig bist. Also lege bei der Krankenkasse Widerspruch ein und füge diesem die ärztlichen Gutachten bei bzw. lass Dir eine Verlängerung deiner Arbeitsunfähigkeit geben, die Du ebenfalls mitgibst. Lass Dich auf keinen Fall versuchweise gesundschreiben wenn Du nicht wirklich gesund bist. Am Besten wäre es Du fordertst von der Rehaeinrichtung ebenfalls ein Gutachten bzw. die Kopie an und falls die darin bescheinigen dass Du arbeitsfähig wärest konfrontiere sie mit Deinen Operationen danach  und fprdere eine Stellungnahme. Kurz vor Ablauf der 76 Wochen, falls Du da immer noch arbeitsunfähig bist beantrage bei der Deutschen  Rentenversicherung Bund eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Informiere Dich bei dieser Stelle oder im Internet http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/.
Leg schon mal einen großen Ordner an! Nicht entmutigen lassen, immer wieder in Widerspruch gehen und zahlreiche Untersuchungen über Dich ergehen lassen.
Capri

Reply
Recommend  Message 3 of 3 in Discussion 
From: MSN NicknameJoerg___Sent: 11/13/2007 8:11 PM
@fleischer
 
Eine solche Vorgehensweise ist rechtswidrig.
Das Bestehen von Arbeitsunfähigkeit ist durch die Krankenkasse aufgrund aller vorhandenen Beweismittel festzustellen (LSG NW Urt. v. 26.11.86 - L 11 Kr 39/85
-).
D.h. inklusive deiner ärztlichen Atteste, eine blosse Begutachtung des MDK reicht
nicht aus.
 
Lege Widerspruch ein, setz dich mit deinem Arzt zusammen für die Formulierung
und kündige für den Fall der rechtswidrigen Verweigerung Geltendmachung von
Schadensersatz an.
 
Noch ne Anmerkung: es ist mittlerweile weitverbreitet, das schlecht ausgebildete
und dazu noch überlastete Krankenkassenmitarbeiter den MDK bemühen,
um lästige Antragsteller abzufertigen. Laß dich davon nicht entmutigen -  die haben
keineswegs Narrenfreiheit, im Gegenteil. In unzähligen Urteilen ist beschieden
worden, das der Aussagewert des MDK kritisch zu hinterfragen ist.
O-Ton eines Urteils:
**
Der Kammer sind die rigide Kürzung des Arzt-Personalschlüssels im Bereich des
MDK sowie die Umstellung auf SFB - Sozialmedizinische Fallbearbeitung - in den
Krankenkassen-Geschäftsstellen - ohne Untersuchungszimmer und ohne
medizinische Geräte - bekannt. Dies erklärt zwar die Vorgehensweise der MDK-
Ärzte, erlaubt aber keine andere rechtliche Beurteilung.)
**
Mit 'keine andere rechtliche Beurteilung' war die Ungeeignetheit des MDK
Gutachtens gemeint.
 
Verzage also nicht und laß dir den Unfug nicht gefallen!!