zunehmend verschmilzt für die öffentlichkeit das bild des graffiti mit dem vandalismus - leider auch bei den kurzen, die sich nen edding oder ne dose besorgen und wahllos alles vollschmieren!
auf
www.halloffames.de habe ich mal die graff-geschichte zusammengefasst und die abgrenzungen zu vandalismus und taggen aufgezeigt.
selbst bei den illegalen (graffiti ist legal, sachbeschädigung nicht) gibt es einen codex, der den normalbürger schützt. diese regeln sollten der öffentlichkeit bekannt sein:
nightwriter-rulz (tabu-locations)
- nichts heiliges (kirchen, gräber, friedhofsmauern ...)
- nichts historisches (burgen, denkmäler, stadtmauern ...)
- nichts renoviertes (auch keine geschäftshäuser!)
- nichts privates (autos! wohnhäuser ...)
- nichts lebendes (damit sind auch bäume gemeint!)
- keine verkehrsschild-vorderseiten (gefährdung)
- kein tag ohne piece (kein namenszeichen ohne bild)
wer dagegen verstößt, sollte nicht als graffer bezeichnet werden -
dann handelt es sich um vandalen, die auch von der szene abgelehnt werden!
burnz
tc