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 | | From: Kuschel (Original Message) | Sent: 7/9/2002 12:24 PM |
Gestern wurde ein totes Baby in der Babyklappe eines Krankenhauses in Berlin gefunden. Das ist doch unmenschlich.Was würdet Ihr dargegen tuen? |
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@DoviBuran Deine #34 v. 13.07.2002 "Okay!" ; es ist " irreparabel" ; wie du es nennst! Das Baby ist tot! Doch wer denkt an die "Schäden" bei den Hinterbleibenden ; sprich: den lebenden Opfern ? Wer denkt an deren Gefühle; das Trauma, welches sie erlebt haben und das sie für das ganze weitere Leben prägt ? Haben diese kein Recht darauf, das ihre Gefühle mitberücksichtigt werden ? Wenn die Interessen dewr Opfer bzw Hinterbliebenen nicht berücksichtigt werden; ist dann ein " Gerichtsverfahren " überhaupt noch sinnvoll ? War es nicht die Idee, die " richterliche Gewalt " einer neutralen Institution zu übertragen, um " gerechte Urteile " zu fällen ? Bloß warum müssen dann die Opfer als " Nebenkläger " auftreten ? Ist es nicht Sinn eines Gerichtsverfahrens die Interessen des Souvereäns; sprich des Volkes bzw seiner Bürger und damit den Betroffenen zu wahren und IHNEN damit Gerechtigkeit zu kommen zu lassen ? Wenn Du Opfer eines Verbrechen wirst und dadurch zum Sozialfall wirst; der Täter nach 10 Jahren frei kommt und alle Resozialisierungsmaßnahmen zu seinen Gunsten nutzt und du vom Sozialamt gesagt bekommst: ... Das zahlen wir nicht; weil §§... ", spätestens dann wirst auch Du dich fragen : Warum habe ich eigentlich "Sozialabgaben" bezahlt ? Warum bekommt der Täter alle erdenkliche Hilfe vom staat umsonst und ich muss beim Staat, dessen Bürger ich auch bin; genauso wie der Täter; betteln gehen ? Es kann nicht sein, daß ein ehemaliger Verbrecher, der eine Familie ruiniert hat, nach 10 Jahren frei kommt und nicht für den von Ihm verursachten Schaden an der Familie gerade stehen muss!? ( Ok! In unserem Fall kamm er nicht Jesus sein und das Baby wiedererwecken... ) Die Wahrung der Interessen der " ehrlichen Bürger " muss eindeutig Vorrang vor den Interessen bzw der Resozialisiereung der Straftäter haben! Wozu gibt es denn sonst die " bürgerlichen Ehrenrechte " ? Wenn die "Nichts" mehr wert sind ; dann brauche ich auch nicht mehr wählen gehen und brauche auch nicht mehr die Staatsangehörigkeit " Deutsch" ...... |
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@Dovi Buran Eine solche Tat emotionaler Betrachung unterwerfen zu wollen, halte ich nicht für sonderlich hilfreich. Diese Art der Einflussnahme (siehe z.B. #44) sollte man einem Täter nicht zu gestehen, welche letztlich zu einer Aufwertung des Täters führt, die ihm nicht zusteht. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie man Tätern die Mißachtung der Rechte von Opfern strafmildernd anrechnen kann. Um bei dem Beispiel "schwere Jungend" zu verbleiben: Berücksichtigung findet wohl die "schwere Jugend" des Täters, nicht aber wird geprüft, ob das Opfer nicht eine evtl. nicht weniger schwere Jugend hatte. Ist solches der Fall, müßte dies dem Täter erschwerend angelastet werden. Meiner Meinung nach wird das Schicksal des Täters unzulässig zu Lasten des Opfers in den Vordergrund gestellt: das Opfer "zählt nicht". Eine solch auffällig einseitigtige Bewertung einer Tat, will mir aus Anlass einer Urteilsfindung unangebracht erscheinen. Die negativen Seiten eines Landes können wir hier ...in Teilen... den Medien entnehmen. Was von mir gemeint war: welche positiven Unterschiede zu hier hast Du dort fest gestellt? MfG Stalkers |
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Hallo Dovi, du hast mich nicht an der falschen Stelle erwischt  . Das passiert eigentlich nur selten. Du hast mich etwas gefragt, und ich habe versucht zu erklären, wie ich darüber denke. Ich bin auch nicht der Ansicht, dass mir oder meinem Sohn eine Prüfung auferlegt wurde, und schon gar nicht denke ich über einen eventuellen Sinn nach. Einen solchen gibt es nämlich nicht. Es ist passiert, er hat dieses Handycap und jetzt ist es an uns ihm beizubringen damit bestmöglich zu leben. Ein ständiges "Was wäre wenn ...." hält nur vom Leben ab. Wer ständig zurückschaut und sich über die Dinge ärgert, die passiert sind, und die vielleicht hätten anders laufen sollen, der verpasst was vor ihm vorgeht und vermiest sich dadurch nur sein Leben Mitleid oder Selbstmitleid ist hier nicht angebracht. Nur die Anpassung an die Situation und der Umgang damit. Es nützt nämlich nichts über irgendwas zu lamentieren. Das ändert nichts. Daher habe ich z. B. auch keinerlei Mitleid mit Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder ähnliche Handycaps haben. Ich helfe gern, wo immer ich kann, aber dahinschmelzen, oder mich u. U. unter Druck setzen zu lassen, wie es manche gern machen, indem sie den Leuten ein schlechtes Gewissen implizieren ist bei mir nicht.  Ich weiß nicht, ob du verstehst, was ich meine. Ich hoffe es. Stalkers, sorry, aber die Logik deines Postings #49 bleibt mir irgendwie verschlossen *grübel* Was hat die schwere Kindheit des Opfers mit der Strafe des Täters zu tun? Mir scheint dass du durchaus emotional betrachtest, allerdings mehr in die andere Richtung. Also in Richtung auf das Opfer. Allerdings denke ich durchaus, dass es Dinge gibt, die strafmildernd wirken sollten. Wir sind alle nur Menschen, und damit schwach und beeinflussbar. Wenn du als Jugendlicher nie etwas anderes kennengelernt hast, als Gewalt und Missachtung deiner ursprünglichsten Menschenrechte, wie willst du dann den richtigen Bezug zu den Werten entwickeln, die für den Rest der Gesellschaft selbstverständlich sind? Dazu gehört eine Menge Kraft und ein sehr ausgeprägtes Recht-Unrecht-Bewußtsein, und das hat nicht jeder. Ich wünsch euch was Susi |
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@Stalkers @Dovi Buran #49 Stalkers Du sprichst genau das aus , was viele Bürger denken ! Es ist für die Opfer / Hinterbliebenen von Straftaten depremierend und kann für diese nicht akzeptabel sein, daß das " schwerwiegende Trauma der Ohrfeige von der Grossmutter während Pubertät des Straftäters " als strafmildernd anerkannt wird. Die begründeten Interessen des Opfers sind höher zu bewerten als die "schwere Kindheit" des Täters. |
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@susi doe Danke...mir sagt man eher nach, ich wäre so Emotional wie ein Betonpfeiler, da ich aus solchem Anlaß eine juristische Position zu beziehen pflege. Selbstverständlich kann nicht der völlige Ausschluß von Milderungsgründen gemeint sein. Die Rede geht von "Milderungsgründen", welche wohl gewährt werden, jedoch in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat stehen, wie z.B. "schwerer Jugend" bei einem Mordfall. Beispiel: Geldbote wird erschossen, ausgeraubt. In einem solchen Fall könnte ein Milderungsgrund sein, dass der Täter z.B. als Folge einer Schreckreaktion abdrückte, nicht aber dessen "ach so schwere Jugend". In einem solchen Fall von nicht vorsätzlicher Tötung, kämen Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, oder, Mord im minderschweren Fall in Betracht. Ist jedoch Geldbote unter zuvor gefaßter Absicht erschossen worden, damit man leichter an das geld kommt, er nicht als Zeuge aussagen kann, so wäre auf erschwerten Mord zu erkennen, der eine vorzeitige Entlassung ausschließt. Die evtl. "schwere Jugend" steht in keinem Zusammengang mit Entschluss zur Tat und Durchführung, wäre daher nicht strafmildernd zu bewerten. Ein Gericht fällt erläßt kein "gerechtes Urteil", sondern ein "tat- und schuldangemessenes Urteil": zu mehr ist die "irdische Gerechtigkeit" nicht befähigt. Unverständnis muss vorherrschen, so ein Gericht als strafmildernd in die Urteilsfindung ein bezieht, was nicht zur konkreten Tatsituation zugehörig ist, andernfalls die "schwere Jugend" des Opfers ...welches dennoch nicht straffällig geworden ist... als strafverschärfend zu werten wäre. Eben weil wohl ersteres häufig, letzteres jedoch niemals der Fall ist, ging hier jetzt die Rede von eben der "ach so schweren Jugend". MfG Stalkers |
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@Stammtischphilosoph Es liegt nicht in der primären Aufgabenstellung eines Strafgerichts, über Ansprüche zu befinden, welche in die Zuständigkeit eines Zivilgerichts entfallen. Ein Strafgericht wird beides daher nur auf ausdrücklichen Antrag verbinden, dies jedoch nur höchst ungern eben deshalb, weil das Strafgericht durch eine solche Erweiterung vermeidbar länger an den Fall gebunden wird, mithin adnere Fälle später zu Aburteilung gelangen müssen. Letzteres kann nicht gewollt sein, wird deshalb auf die Zuständigkeit der Zivilgerichte verwiesen, obwohl die Zusammenlegung von Straf- und Zivilanspruch möglich ist. MfG Stalkers |
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@ jango völlig unabhängig davon, dass du dir in deinen ersten beiden postings vollkommen widersprichst: im zeitalter der babyklappen und der anonymen adoption ist es scheissegal, in welcher sozialen, psychischen oder wie auch immer gearteten notlage der/die täter/in war. fakt ist: wer ein wehrloses baby mit mehreren messerstichen umbringt, gehört so hart wie möglich bestraft. allerdings halte ich deinen ruf nach "eleminierung" für äußerst erschreckend. und denn im nächsten beitrag schreibst du: "Mord ist immer verwerflich, ob als Todesstrafe oder ob moralisch oder psychisch gestärt begründet. Der Täter gehört in JEDEM Fall aus der Welt!" hä??? wie denn gezz? den täter abmurksen? aber das wäre doch dann mord und somit verwerflich... heutzutage muss niemand, wirklich niemand in diesem land sein kind ermorden, um es loszuwerden. wenn es keine baby-klappen gibt, dann gibt es krankenhäuser. oder kirchen. oder jugendämter. oder kinderheime. in schweren notlagen (z. b. "familienehre wird beschmutzt"), kann man ein kind an jeder der genannten stellen weitgehend anonym abgeben, ohne dass irgend jemand aus der lieben verwandtschaft es erfährt. in fällen wie diesem will ich nach keiner erklärung suchen. ich will einfach nur eine angemessene bestrafung für den/die täter/in. e basta. missy |
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@Miss Parker Mehr als kann man zu Deinem Posting nicht sagen. MfG Stalkers |
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@Stalkers / No. 53 Ich gebe Dir Recht! Doch es ist doch wohl etwas " haarspaltig " in zusammenhang mit einem klaren Mordfall noch juristische Wortspielereien zu betreiben. Hier liegt ein klarer Mordfall an einem unschuldigen Baby vor. Das perfideste Verbrechen, daß die zivilisierte Menschheit kennt! Dem Baby wurde " alles" ; aber auch restlos " Alles " genommen ........ Für diese Tat kann es für diesen feigen Mörder nur ein Strafe geben: Lebenslänglich ohne Möglichkeit der Begnadigung! |
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@Stammtischphilosoph Miss Parker hat zu diesem Thema gesagt was zu sagen war, fällt mir nichts ein, was man dem noch hinzu fügen könnte. Die "Haarspalterei" hat aber nun einmal unsere differenzierte Rechtsprechung zum Ergebnis, bei der das Positive überwiegt auch dann, so diese nicht schlagzeilenträchtig sind, wie Fehlentscheidungen. Und eben nur diese "Haarspalterei" vermag Fehlentscheidungen zu reduzieren Wenn Du Dich an den Fall der Monika Weimar erinnerst: sie wurde des Mordes an ihren beiden Kindern schuldig geprochen, weil sich Kleiderfasern der Kinder an ihrer Kleidung befanden ...und umgekehrt. Bei solcher Beweisführung kann man nur verständnislos den Kopf schütteln, da diese Kleiderfasern im gemeinsamen Haushalt zwingend jeder von jedem haben muss, folglich garnichts beweisen. Ein glattes Fehlurteil also, was jedoch nichts über Schuld oder Nichtschuld aussagt. Sollte die Verhandlung gegen den / die Täter anstehen, werde ich mir mit Sicherheit die Zeit nehmen den Prozess zu verfolgen: Bei günstigem Wind und 4,5 km Anlauf kann ich bis zum Moabiter Landgericht spucken. MfG Stalkers |
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mh...erst im Laufe des lesens der gesamten Beiträge komme ich drauf, das es sich nicht um ein totes Baby handelt...denn es könnte tot und anonym zur Welt gekommen sein...sondern das hier offensichtlich anoym und ohne medizinische Versorgung - nicht mal eine Hebamme war dabei - eine Geburt stattgefunden hat. Wer das ansich lebensfähige (wurde das Baby dahingehend untersucht?) erstochen hat, kommt leider in keinem Beitrag heraus. Angesichts der massiven Anzahl von Abtreibungen, welche durchgeführt werden in der ganzen "zivilisierten" Welt - wurde hier eine "Kindstötung nach der Geburt" vorgenommen. Ja, und? Die meisten Schreiberlinge verurteilen die Kindesmörder...begreifen aber nicht, das sie ihren Teil zu diesem Kinderfeindlichen Klima mit dazu beitragen. Frauenarbeit geschieht immer noch ehrenamtlich...wird endlich mal eine Frauenarbeit als "Beruf" definiert und mit Gehalt entlohnt, so liegen die Gehälter unter denen der Männer. Frauenberufe sind schlechter abgesichert, zB gab es "immer schon Krankenschwestern, ihr Beruf wurde bis heute die Schwerarbeiterzulage verweigert!" Wieviele Männer im deutschsprachigen Raum verzichten für ein paar Jahre auf ihre Berufstätigkeit inkl. ihrer Altersrechtlichen Absicherung, um in Karenz zu gehen...oder darüber hinaus zu Hause bei den Kindern zu bleiben? Das ganze ist demnach eine Endlosdiskusion. Ein wichtiger deutsche Beitrag in Richtung Mehrbeachtung der Menschenwürde könnte lauten, was in Östereich gesetzlich seit 2001 überall möglich ist: Frauen dürfen unter medizinischer Obhut und im Beisein einer Hebamme in defakto jedem Kreissaal Österreichs entbinden. Oben benanntes Baby würde heute dann noch leben - zumindest: ich glaube kaum, das es erstochen worden wäre... Mehr Information zum Thema ist zu finden auf meinen HP`S: www.beepworld.de/members56/teenagereltern & www.beepworld.de/members54/verwaist
MFG Friedensengel7771 |
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Hallo Regentropfen, nicht die Kindesmörderin sondern immer die anderen sind schuld, nach deiner Lesart auch ich. Wieso fordert man immer und überall das Selbstbestimmungsrecht für all und jeden aber die Pflichten die sollen andere übernehmen, die Gesellschaft, der Staat, irgendeine imaginäre Organisation. Die Gesellschaft in Deutschland und Österreich ist im großen Ganzen nicht kinderfeindlich, dies ist immer die Argumentation einiger ewiger Spinner und man sollte da mal nach China sehen wo Ehepaare bestraft werden die mehr als ein Kind haben, da dort auch die Geburt eines Mädchen für das Ehepaar der materille Ruin bedeuten kann werden diese in vielen Fällen gleich nach der Geburt getötet in dem sie mit den Kopf die Wand klatscht. Hier wäre dein missionarischer Eifer angebracht. Es ist nun einmal eine Tatsache wer Kinder hat mit Einschränkungen leben muß. Sicher ist es wünschenswert wenn Frauen oder besser gesagt Familien mit Kindern mehr Unterstützung erhielten aber so schlecht geht es in Deutschland nicht zu das eine Mutter gezwungen ist ihre Kinder zu töten. Es finden sich in begründete Fällen und auch so immer eine humane Lösung sich seiner Kinder zu entledigen ohne sie in der Tiefkühltruhe einzufrieren, wie es die Eismutter mit drei ihrer Kindern getan hat. Also in Bezug auf Kindestötungen verwahre ich mich gegen jede Form der Mirschuld. Capri |
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