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Vermischtes : Schwarzer Abt
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Recommend  Message 1 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameGardeopi  (Original Message)Sent: 2/25/2005 9:29 AM
Dem deutschen Reinheitsgebot geht es an den Kragen. Hopfen, Malz, Wasser und Hefe müssen nicht mehr die einzigen Zutaten für deutsches Bier sein. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig muss das Land Brandenburg damit der Klosterbrauerei Neuzelle erlauben, ein Bier als Bier in Deutschland zu vermarkten, obwohl es nicht nach dem Gesetz von 1516 hergestellt wird. Dem „Schwarzen Abt�?aus Ostbrandenburg wird nach dem Brauprozess Zucker zugesetzt.

„Der Begriff „Bier�?hat sich seit 1516 gewandelt", erklärte der Geschäftsführer der Klosterbrauerei Neuzelle, Helmut Fritsche. Sein Schwarzbier bestehe zu gerade zwei bis drei Prozent aus Invertzuckersirup und sei somit eindeutig noch ein Bier. Keinesfalls ersetze der Zucker das Gerstenmalz.

Kein Mixgetränk

Bildhaft stellte Fritsche den Unterschied seines Produkts mit einem Mischgetränk wie Radler oder Alster dar. „So, wie zwei Löffel Milch aus einem Kaffee keinen Milchkaffee machen, machen zwei Prozent Zucker aus Bier kein Mixgetränk.�?BR>
Richter kannten Bier gar nicht

Das Gericht hatte einen wahrhaft komplizierten Fall zu lösen, zumal den fünf Richtern des sechsten Senats praktische Erfahrungen fehlte. „Wir haben ein gewisses Problem, wir haben allesamt den „Schwarzen Abt�?noch nicht getrunken", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Driehaus mit einem gewissen Bedauern bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung.

Dennoch seien Juristen und Bier nicht gänzlich unterschiedliche Dinge, sagte der Richter und zitierte Goethe: „Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man, doch hat man´s einmal getrunken, kann man´s nicht mehr lassen.�?BR>
„Klares Urteil�?/B>

Am Ende schienen alle Prozessbeteiligten nicht unzufrieden. Während Fritsche jubelte, sprach auch der Leiter des Lebensmittelreferates des Landwirtschaftsministeriums, Lutz Desselberger, von einem „klaren Urteil�? Seine Behörde habe geltendes Recht anwenden müssen, begründete Desselberger.

Mit dem freien Warenverkehr in der EU dürften in Deutschland auch solche Getränke aus dem Ausland mit der Bezeichnung Bier angeboten werden, die nicht nach den strengen deutschen Kriterien produziert würden.

Mit Polen gedroht

Die Klosterbrauerei hatte zudem immer wieder damit gedroht, ihr Bier in Polen brauen zu wollen und dann nach Deutschland zu importieren. Rund 40 Mitarbeiter hat der Betrieb. Die Arbeitsplätze sind mit dem Urteil nun gesichert. Das Ministerium will die Genehmigung in Kürze erteilen.

Ein seit zehn Jahren schwelender Streit, der so manches Sommerloch füllte, ist damit beendet. Gut gelaunt schloss Richter Driehaus schließlich die Verhandlung: „Ich wünsche noch viel Genuss beim Trinken des Schwarzen Abtes!�?
Das Getränk schmeckt auf jeden Fall allen, die gern süffige Sachen mögen, wer es bitterer haben möchte braucht es ja nicht kaufen. Finde es aber gut, daß alte Zöpfe von anno Dunnemals endlich beschnitten werden!


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Recommend  Message 2 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameCapribully°Sent: 2/25/2005 10:30 AM
Solche Streitereien um die Bezeichnung von Lebensmittlen hat es ja schon immer gegeben und man fragt sich unwillkürlich was das soll. Zum Beispiel wurde die Margarine zuerst als Kunstbutter bezeichnet, deshalb bezeichnet man auch heutzutage noch in manchen Gegenden die Butter auch als "gute Butter", auf richterlichen Entscheid durfte die Bezeichnung Kunstbutter nicht mehr verwendet werden und so fand man die Bezeichnung Margarine. Ähnlich ist es mit dem Kunsthonig, der seit vielen Jahren nur noch Invertzucker heißt. Was noch vor einigen Jahren Marmelade genannt wurde, darf sich nur noch Fruchtaufstrich oder  Konfitüre nennen. Marmelade darf sich nur noch ein Fruchtaufstrich nennen der aus Orangen besteht.
Capri

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Recommend  Message 3 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameGardeopiSent: 2/25/2005 7:24 PM
Donnerwetter Kapri, das ist aber ne erschöpfende Auskunft. Echt Hut ab! Das bestärkt meine These, daß sich die Ämter und Behörden inclusive Politik viel zu viel mit unwichtigem beschäftigen !!!

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Recommend  Message 4 of 13 in Discussion 
From: Wolf45Sent: 2/25/2005 7:47 PM
Capri,
 
ist das nicht genau andersrum? Marmelade darf sich nur nennen was keine Zitrusfrüchte hat?

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Recommend  Message 5 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameNobbiWormsSent: 2/25/2005 9:36 PM
@Wolf
Nee, Capri hat recht. Seit 1983 nur noch aus Zitrusfrüchten. Aber wen juckts... (bezieht sich nicht auf dich, Capri, sondern auf den Quatsch mit der Marmelade)

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Recommend  Message 6 of 13 in Discussion 
From: Wolf45Sent: 2/25/2005 9:56 PM
Nobbi,
 
jetzt fängts an mich zu interessieren, hatte nämlich letztes Jahr bei einer Fahrt nach Östereich im Radio von einem Streit um die "Marmeladeverordnung" gehört, und da ging es genau um dieses Thema, oder ich habs verwechselt und in einer "Konfitüre" dürfen sich keine Zitrusfrüchte befinden. Auf jeden Fall ging es um den Begrifff Zitrusfrüchte und nicht nur Orangen, und wer Zitrusfrüchte drinnen hat darf sich nicht mit einer bestimmten Bezeichnung (ich meine Marmelade ihr meint Konfitüre) bezeichnen. Die Produkte in Österreich durften auch deswegen ab 1.1.05 nicht mehr unter fälschlicherweise im Regal ausgezeichnet werden.

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Recommend  Message 7 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameCapribully°Sent: 2/25/2005 10:22 PM
EU-Konfitürenverordnung wird in nationales Recht umgesetzt (<DATE>2.11.2004</DATE>)
<SHORT>Fälschlicherweise wird Konfitüre im allgemeinen Sprachgebrauch als Marmelade bezeichnet. Was man unter Marmelade wirklich versteht, erfahren Sie hier. </SHORT>

<LONG>„Marmelade�?darf ein Brotaufstrich nur heißen, wenn er aus Zitrusfrüchten wie zum Beispiel Orangen, Zitronen oder Grapefruits hergestellt wurde. Ursprünglich kommt die echte „Marmelade�?aus dem England des 19. Jahrhunderts. Dieser Fruchtaufstrich besteht zu mindestens 20% aus Zitrusfrüchten und von 45 bis zu 60% Zucker. Die britische „marmelade�?hat ein bitteres Aroma und wird aus geschälten und filetierten Zitronenscheiben zubereitet.

http://www.rewe-gvs.de/infothek/dep2/557.html

siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Konfit%C3%BCre


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Recommend  Message 8 of 13 in Discussion 
From: MSN Nicknamejustinlove2004Sent: 2/27/2005 1:30 PM
@ all
 
und das Reinheitsgebot für Bier bleibt in Bayern auch bestehen  
 
Das Reinheitsgebot

Am 23. April 1516 erließen Die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. das Reinheitsgebot. Die Urfassung besagt, dass Bier nur aus Wasser, Malz und Hopfen gebraut werden darf. Einige Zeit später wurde noch der Zusatz von Hefe genehmigt, ohne die ein Brauen nicht möglich ist.
Dieses Gebot soll die Biertrinker vor ungewünschten oder gesundheitlichen Beimengungen anderer Substanzen schützen.
Es ist bis heute in der ursprünglichem Fassung gültig und ist damit die älteste Lebensmittelverordnung der Welt.
 
 
Prost Justi
 
 

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Recommend  Message 9 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameSirRodney1964Sent: 2/27/2005 7:10 PM
Ach, Gardeopi, schön wärs wenn die verschiedenen Gerichte von sich aus auf die Idee gekommen wären, die Langeweile zu bekämpfen.
Tatsächlich hat die Industrie sich die Streitereien aus verschiedensten Gründen selbst angetan.
Z.B. gab es früher den Begriff "Champagnerweiße" für Klares Weizenbier, das heute "Kristallweizen" genannt wird.
Auf die Idee kam keine Behörde sondern die Champagnerindustrie, wegen der Verwechslungsgefahr(!). Ebenso waren es die Molkereien, die gegen den Begriff "Kunstbutter" geklagt hatte und sogar dabei noch durchsetzten, daß der Margarine gelber Farbstoff zugefügt werden muß, um den optischen Unterschied zu Butter herzustellen.
Die Einteilung in Gelee, Konfitüre, Marmelade und Fruchtbrotaufstrich stammt von der einschlägigen Industrie. Die Umbenennung von Kunsthonig wurde von den Imkern betrieben.

Die Liste lässt sich beliebig verlängern und erweitern. Überall geht es um den Schutz des eigenen Produktes vor der Dummheit des Kunden.
Nicht daß dann an Silvester die Bierdeckel statt Champagnerkorken knallen...

Nicht nur Ämter und Behörden, nicht nur die EU kann sich also in sinnlosen Benennungsfragen verlustieren.

SirRodney

Reply
Recommend  Message 10 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameSirRodney1964Sent: 2/27/2005 7:21 PM
@Justi
klar, 1516 wußte man noch nichts von Hefe. Da übernahmen in der Luft umherfliegende Hefepilze die Gärung.
Ganz ehrlich hätte ich das damalige Bier nicht trinken wollen. Ich weiß, wie in Afrika Bier gebraut wird, habs getrunken und es hat mir nicht geschmeckt. Bin halt zu sehr an das moderne Verfahren mit direktem Hefezusatz gewöhnt.

Die Zugabe von Zucker muß nicht schlecht sein, widerspricht aber dem Reinheitsgebot. Sicher ist es dennoch Bier, aber nicht nach dem bayr. Reinheitsgebot.
Ich hab auch mal belgisches Maisbier getrunken. Schmeckte toll... wenn auch nicht nach dem Reinheitsgebot... Hatte allerdings auch ganz schön viel Atü...

SirRodney

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Recommend  Message 11 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameCapribully°Sent: 2/27/2005 10:18 PM
Hallo Sir Rodney,
der Margarine muß Stärke zugesetzr werden weil diese mit Jod nachgewiesen und damit das Strecken von Buter mit Margarine oder gar das Vortäuschen derselben unterbunden wird. Der Begriff Champanger und auch Kognak darf Deutschland seit dem Vertrag von Versailles nicht mehr verwenden sondern  nur Sekt und Weinbrand. Viele Markennamen von Produkten aus der ehemaligen DDR haben sich westdeutsche Firmen unter den Nagel gerissen und sich weltweit schützen lassen wie zum Beispiel Perlon, Jenaer Glas, Carl Zeiss und andere. Man  konnte nichts dagegen machen weil die Rechtsprechung der BRD ganz klar auf Schädigung der Wirtschaft der DDR aus war und die übrigen Länder auf Grund des Alleinvertretungsanspruches der BRD die DDR als nicht existierend betrachteten.
Capri

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Recommend  Message 12 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameSirRodney1964Sent: 2/28/2005 6:01 AM
Es sind nur ein paar kleine Fehler...

Die Begriffe Champagner und Kognac und Versailler Vertrag... da gings nur um die einschlägigen Getränke. Z.B. die Firma Asbach stellt (das ist auch das besondere daran) den "Asbach Uralt" nach fast allen Vorschriften eines Cognac her, bis auf die Herkunft des Brandes. Der geschieht in Deutschland und nicht im Departement Cognac.

Carl Zeiss war in der DDR, Zeiss war in der BRD. Während Zeiss vor allem Schlösser herstellte ist Carl Zeiss für optische Gläser zuständig gewesen.
War wahrscheinlich durch die Trennung die Firma getrennt worden.
Perlon... war die Erfindung nicht während des Krieges gemacht worden?
Jenaer Glas? Ich kannte Böhmisches Glas...

SirRodney

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Recommend  Message 13 of 13 in Discussion 
From: MSN NicknameCapribully°Sent: 2/28/2005 8:25 AM
Die Firma Carl Zeiss Jena war eine Stiftung der Firmengründer  mit Sitz in Jena und entgegen deren Willen festgelegt in der Stiftungsurkunde hat man diese Firma nochmals in Oberkochen installiert und dem eigentlichen Unternehmen die Verwendung seines eigenen Namen untersagt. Nach dem in der BRD rechtsverdreherischen Gesetzgebung gilt es schon als Firmensitzverlagerung wenn aus dem Stammbetrieb eine Schreibmaschine in eine andere Stadt oder Land durch ein Vorstandmitglied erfolgt. Das feuerfeste Glas wurde zunächst in Jena unter dem Name Schott & Gen. hergestellt und vertrieben. Nach dem man den gleichen fiesen Trick der Firmenvelagerung veranlasst hatte wurde dieses Glas als Jenaer Glas in den Handel gebracht, auch dieses wurde der DDR, entgegen aller Grundsätze des in der BRD geltenden Warenzeichenrechtes  vermasselt und als man sich dann den Namen Feuerfest eintragen lassen wollte auch dies noch unterbunden. Die Rechte zur Benutzung des Namen Perlon lagen bei Betrieben die ihren Sitz in Ostdeutschland hatten. Nachdem man dieses Recht verloren hatte lies sich man sich den Namen Dederon eintragen. Der Verkauf dieser Faserart wurde in der BRD gerichtlich untersagt weil der Produktname die Buchstaben DeDeRon enthalte und dies indirekt eine Anerkennung dieses sogenannten Staatsgebildes sein könne. So gibt es noch eine Reihe von Beispielen, wobei ich noch das Thermit erwähnen möchte dessen Produktion in Halle-Ammendorf in einer Fabrik der Theodor Goldschmidt AG (dann VEB Elektrochemisches Werk Ammendorf) erfolgte, dieses Werk wurde gezwungen diesesn Produktnamen für dieses Schweißmittel nicht mehr zu verwenden und haben es dann unter den Namen Ammotherm in den Handel gebracht.
 

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